Sachsen-Anhalt wird ab 1. November 2015 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen, das sind Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener geflüchtet sind und in Deutschland Schutz suchen. Hier werden Ehrenamtliche gesucht, die eine Vormundschaft übernehmen. Diese gesetzliche  Vertretung umfasst die Personen- und Vermögenssorge wie Verwaltung des Mündelvermögens, Stellen eines Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung, Unterschreiben von Dokumenten und Einwilligen in Operationen. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind oder der Jugendliche bei dem Vormund wohnt. Weitere Informationen und Anforderungen finden sich in einer ausführlichen Beschreibung zur Vormundschaft.

Eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema findet am 1. Dezember 2015 in Halle statt. Dafür ist eine Anmeldung bis zum 15.11. erforderlich. Kontakt:Kinderbeauftragter@ms.sachsen-anhalt.de